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Gasland

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Spannender Jugendroman

Was ist Fracking?

Da die herkömmlichen Erdgasvorkommen in Deutschland zur Neige gehen, versuchen internationale Erdgasförderunternehmen, sogenannte unkonventionelle Lagerstätten zu erschließen, bei denen das Erdgas in den Poren von Schiefergestein und Kohleflözen gebunden und eingeschlossen ist. In Norddeutschland und speziell in der Diepholzer Moorniederung werden größere Schiefergasvorkommen in relativ geringer Tiefe (in Wagenfeld-Ströhen z.B. in nur ca. 800 m Tiefe) vermutet. Zur Erschliessung und Förderung dieses in Gestein gebundenen Gases müssen die Gesteinsschichten aufgebrochen werden. Dabei planen die Gaskonzerne, eine im Schiefergestein in Deutschland noch unerprobte, experimentelle Methode anzuwenden – das „Hydraulic fracturing“ oder kurz „Fracking“. Eine zunächst senkrechte Bohrung soll beim Erreichen der gashaltigen Gesteinsschicht waagerecht abgelenkt werden, damit dann in Abschnitten mehrmals „gefrackt“ werden kann. Danach werden für jeden einzelnen „Frac“ unter hohem Druck Millionen Liter Wasser, Sand und zehntausende Liter Chemikalien als „Additive“ in die Erde gepresst. 

Grafik Fracking

Foto: Gasland

Der Ablauf einer Frack-Maßnahme gliedert sich in folgende Phasen:

1. Säure-Phase: Verdünnte Säure (HCl) dient der Säuberung des Bohrlochs von Zementrückständen im Bereich der perforierten Verrohrung sowie dem Lösen von Karbonaten und der Erweiterung und dem Aufbrechen bereits bestehender Klüfte im Nahbereich der Bohrung.

2. Füll-Phase (pad stage): Frack-Fluid, u.a. mit reibungsmindernden Zusätzen, wird ohne Stützmittel unter stufenweise erhöhtem Druck und Verpressraten eingepresst. Die Rissbildung wird dadurch eingeleitet.

3. Stütz-Phase (prop stage): In dieser Phase wird nach eingeleiteter Rissbildung dem Fluid unter stufenweise erhöhter Konzentration Stützmittel in Suspension zugegeben. Aufgrund der Infiltration von Fluid in das Gestein erhöht sich die Konzentration der Suspension, während sie durch den Riss strömt, da das Stützmittel in der Suspension verbleibt. Ziel ist ein gleichmäßiges Füllen des Risses mit dem Stützmittel. Die Suspension mit geringer Stützmittelkonzentration, mit welcher die Stütz-Phase eingeleitet wird, legt die längste Strecke im Riss zurück und verliert somit am meisten Fluid durch Infiltration in das Gestein. Zum Ende der Stützphase wird Suspension hoher Konzentration verpresst.

4. Spül-Phase (flush stage): Diese Phase dient dazu, in der Bohrung verbliebenes Stützmittel
in den Riss zu spülen. Dazu wird Wasser verwendet.

Danach wird das Einpressen von Fluid beendet und die Bohrung für einige Zeit verschlossen
(shut-in). Durch die anhaltende Infiltration in das Gestein sinkt der Druck allmählich ab und
der erzeugte Riss schließt sich, soweit es das Stützmittel zulässt. Der Zusatz und der Einsatz von
Frack-Fluiden erfolgen lagerstättenspezifisch und werden an den Frackverlauf angepasst.

Der bei dieser Methode verwendete Chemikaliencocktail wird in den meisten Fällen als eine Art „Betriebsgeheimnis“ behandelt und kann bis zu 600 verschiedene Stoffe enthalten, unter anderem Biozide, erbgutschädigende Stoffe und krebserregende Substanzen der Wasserschutzklasse 3. Pro Bohrung werden bis zu 18 „Fracs“ durchgeführt. Das geschieht auch direkt in Wasserschutzzonen der Klasse 3, unter Wohnbebauung, Trinkwasserquellen sowie in Naturschutzgebieten. Auch in unmittelbarer Nähe des maroden Atommülllagers Asse ist „Fracking“ geplant.

Gefahren und Risiken

Unkalkulierbare Risiken für unsere Trinkwasser- und Natürlichen Mineralwasservorkommen:

Frackingflüssigkeit, die zum Teil aus höchst giftigen, krebserregenden und erbgutschädigenden Chemikalien besteht, kann durch undichte Bohrungen und neu geschaffene Risse und Verwerfungen in den Gesteinsschichten in grund- und trinkwasserführende Schichten gelangen und diese unwiederbringlich kontaminieren.

Schon beim Bohren und bei jedem einzelnen Fracking-Vorgang werden riesige Mengen Wasser benötigt, 

Gefährliche Belastung von Grundwasser und Erdreich:

Undichte Lagerstättenabwasserleitungen oder oberirdische Unfälle mit dem gefährlichen Lagerstättenabwasser können zusätzlich zu den Additiven der enthaltenen Frackingflüssigkeit das Erdreich und Grundwasser mit hoch krebserregendem Benzol, Schwermetallen und radioaktiven Substanzen gesundheitsgefährdend belasten.

(Söhlingen 2011; Völkersen 2012: 45ha Ackerland durch Benzol vergiftet) 

Leckagen in Gasleitungen, Tanks und Gastrocknungsanlagen sowie unkontrollierte Gasaustritte (z.B. Methan) führen zu Bodenkontamination und können Brunnenschließungen nach sich ziehen.

Erdbeben und Senkungen:

Als Folge der intensiven Erdgasförderung treten vermehrt Erdbeben in normalerweise seismisch völlig inaktiven Gebieten auf, wie am 20. Oktober 2004 in der Lüneburger Heide zwischen Rotenburg und Neuenkirchen (Magnitude 4,5), und am 13. Februar 2012 wiederum in Neuenkirchen-Tewel (Magnitide 3,0). Das Epizentrum des Bebens lag in beiden Fällen im Gebiet des Erdgasfeldes Söhlingen.

Die durch die künstliche Zertrümmerung des Deckgebirges hervorgerufene verstärkte seismische Aktivität kann zu Schäden an Bohrlochabdichtungen, Gas- und Lagerstättenabwasserleitungen und zu unkontrollierten Rissen und Verwerfungen im Gestein führen, die Kontaminierungen der Trinkwasser-Horizonte hervorrufen könnten.

Beim großflächigen Aufbrechen der Gesteinsschichten und beim Verpressen von Lagerstättenwasser werden mit hohem Druck künstliche Erdbewegungen verursacht, die Senkungen bis an die Erdoberfläche verursachen können. Bei Gebäudeschäden ist gegenwärtig der Eigentümer in der Beweispflicht 

Wasserverknappung und steigende Trinkwasserpreise

Jede Frack-Maßnahme erfordert Millionen Liter Wasser, die in den meisten Fällen aus Bohrbrunnen vor Ort entnommen werden. Die Entnahme solcher Wassermengen erhöht die Gefahr der drastischen Grundwasserabsenkung und gefährdet die Wasserversorgung für Land- und Forstwirtschaft.

Gelangen Frackflüssigkeit oder Lagerstättenabwasser in unseren Wasserkreislauf, besteht zusätzlich die Gefahr von Trinkwasserverknappung und steigenden Wasserpreisen.

Enormer Flächenverbrauch

Zur Zeit werden Erkundungsbohrungen und Probe-Fracs in neuen und alten ausgebeuteten Erdgasbohrstellen vorbereitet. Sollte sich das Gestein als ergiebig erweisen, werden flächendeckend, in einem Raster von ca 2 x 2 Kilometern, Bohrplätze mit versiegelter Fläche entstehen. Diese Flächen entfallen – möglicherweise permanent - aus dem Flächen-Inventar für die landwirtschaftliche Nutzung.

Einschränkung der Lebensqualität in der Region

Die flächendeckende unkonventionelle Erdgasförderung gefährdet durch das erhöhte Verkehrsaufkommen, verstärkte Luft-, Wasser- und Umweltverschmutzung und die damit einhergehende Landschaftszerstörung das Tourismus-Potential und somit neben der Landwirtschaft einen essentiellen Wirtschaftsbereich unserer Region. Die Gefährdung unserer einmaligen Feuchtgebiete und Naturschutzgebiete beeinträchtigt ausserdem massiv die international geförderten Natur- und Klimaschutzbemühungen in der Diepholzer Moorniederung und ganz Norddeutschland.

Derzeitige Rechtslage

Nach dem Bergrecht gehören Bodenschätze wie Öl und Gas dem Staat.

Unternehmen können den Zugriff auf Bodenschätze durch Antrag bei den zuständigen Bergbaubehörden der Bundesländer verlangen. Weder Grundstückseigentümer noch Städte oder Gemeinden haben dabei ein Mitspracherecht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist erst ab 500.000m³ Fördermenge im Gesetz vorgesehen. Es besteht eine Regulierungslücke im Bergrecht, die den Bohrfirmen freie Hand lässt und selbst strenge Schutzvorschriften für Trinkwasser aushebelt. Die Haftung für Umwelt- und Gebäudeschäden bleibt letztendlich beim Grundstückseigentümer. Selbst Enteignungen wie im Kohletagebau sind möglich.

Unsere Forderungen 

» Keine Erschließung und Förderung sogenannter unkonventioneller Gasvorkommen 

» Kein „Hydraulic Fracturing“ bei der Erschließung und Förderung von Gas

» Keine Erschließung und Förderung von Gas in sensiblen Gebieten wie Trink- und Mineralwasservorkommen, Naturschutzgebieten oder Naturparks.

» Kein Verpressen von unbehandelten Lagerstättenabwässern in alten oder neuen Versenkbohrungen.

» Beteiligung der Wasser- und Naturschutzbehörden bei Entscheidungen bezüglich der Erkundungs- und Förderanträge und der benötigten Genehmigungen

» Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen schon vor jeder Erkundungsbohrung

» Umkehr der Beweislast bei Schäden

» Ewigkeitsversicherungen

» Gründliche und lückenlose Reformierung des Bergrecht 

» Der Ausbau von regenerativer Energie muss grundsätzlich Vorrang vor fossiler Energie haben

Wasserrecht vor Bergrecht !


Zur weiteren Information sehen Sie  bitte die folgenden Beiträge:

2012 Gutachten Fracking Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland - Umweltbundesamt

Unkonventionelles Erdgas – Chance oder Risiko? - Greenpeace

Kurzstudie "Unkonventionelles Erdgas" - Bündnis 90 - Die Grünen

Die Wahrheit über Fracking - Zentrum der Gesundheit