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Kreis Diepholz lehnt wasserrechtliche Erlaubnis für Düste Z10 ab

Keine Zustimmung des Kreises zu wasserrechtlicher Erlaubnis; Aktionsbündnis begrüßt Entscheidung; Überprüfung durch Aufsichtsbehörde zu erwarten;
Bundes-Regelung nur halbherzig; droht Moratorien der Bundesländer auszuhebeln

Am Montag nachmittag hat der Kreistag Diepholz beschlossen, dass der Landkreis als Untere Wasserbehörde der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Frac-Maßnahmen in der Bohrung Düste Z10 nicht zustimmt. Das Aktionsbündnis No-Moor-Fracking nimmt die heutige Entscheidung des Kreistags und damit den zumindest vorläufigen Stopp des Verfahrens mit Erleichterung auf. Nach unserer Auffassung sind die mit dieser Technologie verbundenen Risiken derzeit nicht ausreichend zu überschauen und daher ein Vorantreiben dieses Verfahrens nicht zu verantworten. So mussten alle vier großen Studien (EU, Exxon, NRW und Umweltbundesamt) ihre Aufgabenstellung aufgrund unzureichender Datenlage in Teilen einschränken.

 

Wenn auch mit der heutigen Entscheidung das Einvernehmen zwischen unterer Wasserbehörde und LBEG ausbleibt, ist damit das Thema damit noch keineswegs erledigt. Nach Auffassung des LBEG liegen die Genehmigungsvoraussetzungen ausreichend vor, so dass die untere Wasserbehörde zustimmen müsse. Es ist daher zu erwarten, dass sich demnächst das niedersächsische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde mit der Frage der wasserrechtlichen Erlaubnis befassen darf. Damit liegt der schwarze Peter nun – wohl auch nicht ganz ohne politisches Kalkül – beim Umweltminister, Stefan Wenzel. Wir hoffen an dieser Stelle, dass Herr Wenzel die Position der Kreisbehörden stärkt und die Deutungshoheit ob bestehender Risiken nicht ausschließlich beim LBEG liegt.

Die derzeitige Entwicklung auf Bundesebene beurteilen wir äußerst skeptisch. Die Aussagen von Rösler und Altmaier, wie die angestrebte Regelung sich auswirken wird, könnten widersprüchlicher nicht sein. Zwar stellt der Entwurf den Trinkwasserschutz prinzipiell besser, schafft aber mit seinen unzureichenden Regelungen zugleich eine konkrete Handlungsbasis. Faktisch droht damit eine Aushebelung der auf Landesebene in einigen Ländern bestehenden Moratorien.

Ausgeschlossen als Wasserschutzgebiet werden lediglich unbedeutende 14% der Fläche. Ebenso bleibt unklar, ob Bohrungen in oder Fracs unter Wasserschutzgebieten ausgeschlossen werden sollen, denn WSG sind nur zweidimensionale Objekte auf der Erdoberfläche. Zudem finden Mineralbrunnen entgegen bisherigen Ankündigungen der CDU überhaupt keine Berücksichtigung.

Wie Herr Altmaier angesichts bereits eingereichter Frac-Anträge in Düste und Rotenburg sowie in Kürze beabsichtigter Bohrungen in Leese und Wagenfeld davon sprechen kann, dass es mit seiner Regelung auf Jahre kein Fracking geben wird, ist uns schleierhaft.