BBU fordert von UBA-Präsidentin Krautzberger:

Klarer Einsatz für ein
Fracking-Verbot statt Begriffsverwirrungen und umweltpolitische Placebos

(Bonn, Berlin, 01.08.2014) Mit Befremden hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf die Pressekonferenz und Presseerklärung des Umweltbundesamtes (UBA) am Mittwoch (30.07.2014) zum Thema Fracking reagiert. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger hatte ein Fracking–Verbot aus rechtlichen Gründen abgelehnt, obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten nachgewiesen hatte, dass einem derartigen Verbot keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Zudem hatte sie versucht, das Eckpunktepapier der Bundesminister Gabriel und Hendricks als faktisches Fracking-Verbot darzustellen, obwohl seine Umsetzung die Tür zu Fracking in ganz Deutschland weit öffnen würde. Der BBU fordert die UBA-Präsidentin auf, nicht weiter den SPD-Ministern im Bund bei ihrem Einsatz für Fracking zu sekundieren und stattdessen auf wissenschaftlichen Boden zurückzukehren.

Diplom-Physiker Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Frau Krautzberger begründet die Unmöglichkeit eines Fracking-Verbots mit den Schwierigkeiten von Stoffverboten, z.B. bei Asbest. Damit befindet sie sich neben der Sache. Denn ein Fracking-Verbot ist kein Stoffverbot, sondern das Verbot einer Technikanwendung. Dass ein solches gesetzliches Fracking-Verbot unproblematisch realisierbar ist, belegt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom Januar 2011 mit dem Titel ‚Förderung von unkonventionellem Erdgas‘. Dass Frau Krautzberger dieses zentrale Dokument ignoriert, ist nicht nachvollziehbar.“

Weiterhin betont der BBU, dass die scheinbare Fracking-Ablehnung durch Frau Krautzberger und ihre Forderung, die von Gabriel und Hendricks „vorgelegten Eckpunkte jetzt schnell in ein Gesetz münden“ zu lassen, äußerst widersprüchlich sind. Denn das Eckpunktepapier der SPD-Minister  beinhaltet kein Fracking-Verbot für Schiefergas- und Flözgas, sondern regelt lediglich die Rahmenbedingungen dieses Frackings. So bleiben diese Arten der Gasförderung unterhalb von 3.000 m weiterhin möglich. Unterhalb von 3.000 m werden große Mengen von Schiefergas im Unterkarbon vermutet.

Unverständlich bleibt die weitgehende Ausklammerung der Tight-Gas-Gewinnung aus den UBA-Forderungen. Die privilegierte Ausbeutung des Sandgesteins ist weder durch die Art des Förderungsprozesses noch durch die eingesetzten Chemikalien zu rechtfertigen. Auch die sonstigen Gefahren wie Grundwasserkontaminationen, potentielle Erdbeben oder die ungelöste Entsorgungsproblematik stehen dieser Art der Erdgasgewinnung entgegen.

Auch die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Fracking erweist sich letztendlich als kontraproduktiv. Erstens kann in einer UVP nicht mehr verlangt werden, als die Fachgesetzte bereits jetzt verlangen. Es handelt sich damit nur um eine neue Zusammenstellung bestehender Papiere und damit um einen Placebo. Zweitens wird damit Gerichten signalisiert, dass es ein umweltverträgliches Fracking geben kann. Kläger gegen Fracking-Vorhaben werden damit vor neue Hürden gestellt.

Der BBU fordert die UBA-Präsidentin Maria Krautzberger daher auf, sich nicht vor den Karren der SPD-Minister Gabriel und Hendricks spannen lassen, die mit ihrem Eckpunktepapier Fracking im Eiltempo durchsetzen wollen. Der Umweltverband fordert von Frau Krautzberger gerade angesichts der bisherigen Gutachten und Studien, sich für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot einzusetzen.

Weitere Informationen zur Kritik des BBU an dem zweiten Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) zu Fracking unter http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202014/29.07.14.pdf.