Fracking-Gesetz gescheitert

– aber Thema nicht vom Tisch

Das Aktionsbündnis No Moor Fracking zeigt sich erleichtert, dass der Versuch einer schwarz-gelben Fracking-Regulierung in der beabsichtigen Form gescheitert ist. Dennoch ist das Thema damit keinesfalls erledigt, da es weiterhin an einem Verbot dieses Verfahrens sowie einer grundlegenden Reform des Bergrechts fehlt. Die bisher schon durchgeführten Fracs belegen, dass die Bergämter das Regulierungs-Vakuum nicht im Sinne des Bürgers auslegen, sondern sich traditionell als Dienstleister der Bergbauindustrie begreifen.

Grundsätzlich lehnen wir die Anwendung des Frackings zur Gasförderung ab und begrüßen daher Beschränkungen der Anwendung. Der vorgelegte Gesetzentwurf entpuppte sich jedoch bei näherer Betrachtung als Mogelpackung. Man steht hier vor dem Paradoxon, dass Schwarz-gelb Dinge verbieten wollte, um etwas zu erlauben, das bereits erlaubt ist, aber verboten gehört. Der Gesetzentwurf konzentrierte sich ausschließlich auf den Schutz von Wasserschutzgebieten und ließ andere Risiken der umstrittenen Technik weitestgehend außen vor. Die restlichen 86% Deutschlands außerhalb von Wasserschutzgebieten wären dem Fracking preisgegeben worden, anstatt es wirksam zu unterbinden. Dass diese Regelungen im Wasserhaushalts- statt Bundesberggesetz verankert werden sollten, hätte die ungerechtfertigten Privilegien des Bergbaus nur weiter zementiert.

Nichtsdestotrotz besteht hier weiter dringender Handlungsbedarf, denn so gilt die bisherige Rechtslage weiter, die Frac-Maßnahmen auch nicht verhindert hat. Eine klare Verbotsregelung ist daher im Sinne des Schutzes von Bürgern und Umwelt unumgänglich, nicht zuletzt auch, weil die bisherige deutsche Rechtspraxis der Bergbehörden ohnehin nicht im Einklang mit den schärferen europäischen Vorgaben steht. Auch die Folgen der konventionellen Gasförderung - seien es Erdstöße oder das Verpressen von Millionen Kubikmetern toxischen Lagerstättenwassers in den Boden - müssen dringend in eine umfassende Reform des Bergrechts einfließen.

Herrn Meierhofers Klagen, dass Wasserschutzgebiete nun in Folge des gescheiterten Gesetzes nicht geschützt seien, offenbart ein Höchstmaß an Scheinheiligkeit. Der Grundwasserschutz darf sich nicht auf ausschließlich öffentliche Trinkwasserbrunnen beschränken, während andere Nutzer wie Mineralbrunnen außen vor bleiben sollen. Zudem gäbe es bei klarem, politischem Signal keine Probleme, Frac-Vorhaben bis auf weiteres durch die Bergbehörden aufgrund des Risiko-Potentials nicht mehr zu genehmigen. Für Wasserschutzgebiete ist das in Niedersachsen entgegen Herrn Meierhofers Äußerungen sogar bereits der Fall, der Streitpunkt ist vielmehr der Schutz im Rest des Landes.

Laut Emnid-Umfrage vom 3./4. Mai lehnen 66% Bevölkerung Fracking zur Gasförderung ab. Es ist nun an der Politik, ein ernsthaftes Fracking-Gesetz zu kreieren, dass die Interessen der Bürger und nicht die der Gaskonzerne in den Vordergrund stellt.